Spenden allgemein

Eine Spende ist eine freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft, die diese nur für ihre satzungsmäßigen, steuerbegünstigten Stiftungszwecke verwenden darf. Nutzungen und Leistungen sind keine Spenden. Spenden sind auch Zuwendungen von Geld- oder Sachen zur Erhöhung des Vermögensstocks einer gemeinnützigen Körperschaft (im Spendenrecht „Zustiftungen“). Der Vermögensstock ist ein Teil des Vermögens der Stiftung, der auf Dauer erhalten werden muss. Gemeinnützige Körperschaften können für ihre satzungsmäßigen Zwecke nur  die Erträge ihres Vermögens oder Spenden, die die gemeinnützige Körperschaft zeitnah für ihre Zwecke verwenden muss oder freies Vermögen ausgeben.

Die gemeinnützige Körperschaft hat dem Spender eine Zuwendungsbestätigung auszustellen (§ 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) Für Geldspenden gibt es einen amtlichen Vordruck. Für Zuwendungen von Sachspenden geltend Besonderheiten. Statt einer Zuwendungbestätigung genügen u.a.der Bareinzahlungsbeleg und andere Bedingungen (§ 50 Abs. 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

Wenn Sie uns eine Geldspende zukommen lassen wollen, die von der Tegernseer Bürgerstiftung für deren Zwecke ausgegeben werden soll, benutzen Sie bitte das Spenderformular.

Zustiftungen

Spenden, die der Stifter für die Aufnahme in den „Vermögensstock“ einer steuerbegünstigten Stiftung bestimmt, werden „Zustiftungen“ genannt. Der Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung ist ein Teil des Vermögens einer Stiftung, der von der Stiftung nicht für Zwecke der Stiftung verwendet werden darf. Nur die Erträge des Vermögensstocks kann die steuerbegünstigte Stiftung für ihre Zwecke ausgeben.

 

Wenn Ihre Geldspende den Vermögensstock der Tegernseer Bürgerstiftung erhöhen soll oder wenn Sie eine Sachzuwendung der Tegernseer Bürgerstiftung zuwenden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. 

 

Download PDF-Datei:       Spendenformular


Wir danken unseren Sponsoren:

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