Presseerklärung

der Regierung von Oberbayern, Nr 426 vom 10.10.2017

Neue Stiftung in Gmund a.Tegernsee

Tegernseer Bürgerstiftung staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Tegernseer Bürgerstiftung mit Sitz in Gmund a.Tegernsee am 21.09.2017 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Die Stiftung fördert die gemeinnützigen Zwecke der Jugend- und Altenhilfe, des Tierschutzes, der Erziehung, des Umweltschutzes, des Wohlfahrtswesens, der Heimatpflege und Heimatkunde, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Faschings sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Stiftung verfolgt ferner den mildtätigen Zweck der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Errichtet haben die Stiftung Ingrid Eder, Bernd Ettenreich, Wolfgang Graner, Herlinde Höhne, Claus Höhne, Anna Kellner, Engelbert Kellner, Christina Paul, Josef Paul, Inge Reese, Rolf Reese, Barbara Remberger, Dr. Michael Sommer, Dr. Alexander von Schoeler und Markus Wrba. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Josef Paul unter 080 22 - 750 71 01.

Allein im Jahr 2016 hat die Regierung von Oberbayern 47 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.700 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2016 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.036 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen

Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung stehen.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089 2176-0 oder im Internet unter  www.reqierunq.oberbavern.bayern.de/aufqaben/sicherheit/stiftunqen . Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftunqen.bayern.de abrufbar.

Erreichbarkeit der Pressestelle: presse@req-ob.bayern.de , B 089 2176 2999 Verantwortlich: Dr. Martin Nell, Pressesprecher

 

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